Eingangsstempel ausreichend?

Wir haben einen nigelnagelneuen Wachtmeister ;-)

Manchmal hat er noch recht merkwürdige Ansichten. Heute nachmittag rief die Postannahmestelle an und gab Bescheid, dass soeben eine einstweile Verfügung für meine Kammer abgegeben wurde. Ich bat ihn also, mir diese zu holen damit ich sie erfassen und dem Richter vorlegen kann. Darauf entgegnet er: „Da ist doch ein fristwahrender Eingangsstempel drauf, das reicht doch.“

Wenn das nächste Mal ein RA nach dem Sachstand in seiner EV-Sache fragt werde ich sagen: „Der Eingangsstempel ist schon drauf!“. Mal sehen ob das zufriedenstellt :-D

Veröffentlicht in: on Oktober 23, 2007 at 10:06 Kommentar schreiben

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